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KOMET - Kompetenzzentrum Medizintechnik

Das Kompetenzzentrum für Medizintechnik (KOMET) ist eine forschungstransferorientierte interdisziplinäre Medizintechnik-Plattform an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Sie wird seit dem 01.11.2010 für drei Jahre vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und stärkt den Universitätsschwerpunkt Medizintechnik.

Ziel der Förderung ist es, wissenschaftliche Ergebnisse im Bereich der Medizintechnik so weiterzuführen, dass Voraussetzungen für eine kommerzielle Verwertbarkeit geschaffen werden.

Ein Fokus der "KOMET"-Plattform besteht darin, abgeschlossene bzw. noch laufende Projekte aus dem Bereich der Medizintechnik an der OVGU, die vielversprechende Resultate erzielt haben, mit dem Ziel eines Transfers zu möglichen Investoren, weiter zu fördern.

Dazu gehören:

  • Projekte mit dem Ziel des Baus eines Prototypen oder  Forschungsdemonstrators
  • Konzepte mit klarer Anwendungsorientierung im Bereich der Medizintechnik und ersten Forschungsergebnissen
  • Förderungswürdige Ideen, die eine Anwendung anstreben, aber noch nicht umgesetzt sind

Ziel dieser Projekte soll es sein, industriellen Partnern die Funktion und insbesondere auch Vorteile der erarbeiteten Lösung oder Idee in überzeugender Weise darzustellen, oder alternativ die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausgründung zu erarbeiten. Zu diesem Zweck stehen Mittel von bis zu 50.000 EUR pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten zur Verfügung. Außerdem erhalten die Projekte Unterstützung in Form einschlägiger Industrieexpertise der 3R LifeScience, Berlin.

KOMET soll eine Brücke zwischen grundlagenorientiertem wissenschaftlichem Arbeiten und kommerzieller Vermarktung schaffen.

Die Ausschreibung für KOMET-Projekte ist abgelaufen. Bei Fragen zu KOMET und zu Medizintechnik-Projekten allgemein hilft Ihnen das KOMET-Team gern weiter.

Ansprechpartner: Helge Wilker, Tel. 0391 67 12664, wilker@ovgu.de

 

Ausschreibung

Bitte beachten: Die Ausschreibung für KOMET ist abgelaufen. Anträge können zur Zeit nicht gestellt werden.
KOMET - Kompetenzzentrum für Medizintechnik

Das Kompetenzzentrum für Medizintechnik (KOMET) ist eine forschungstransferorientierte interdisziplinäre Medizintechnik-Plattform an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Sie wird seit dem 01.11.2010 für 3 Jahre vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und stärkt den Universitätsschwerpunkt Medizintechnik.

Ziel der Förderung ist es, wissenschaftliche Ergebnisse im Bereich der Medizintechnik so weiterzuführen, dass Voraussetzungen für eine kommerzielle Verwertbarkeit geschaffen werden.

Ein Fokus der "KOMET"-Plattform besteht darin, abgeschlossene bzw. noch laufende Projekte aus dem Bereich der Medizintechnik, welche vielversprechende Resultate erzielt haben, mit dem Ziel eines Transfers zu möglichen Investoren, weiter zu fördern.

Dazu gehören:

  • Projekte mit dem Ziel des Baus eines Prototypen oder Forschungsdemonstrators
  • Konzepte mit klarer Anwendungsorientierung im Bereich der Medizintechnik und ersten Forschungsergebnissen
  • Förderungswürdige Ideen, die eine Anwendung anstreben, aber noch nicht umgesetzt sind


Ziel dieser Förderung ist es, industriellen Partnern die Funktion und insbesondere auch Vorteile der erarbeiteten Lösung oder Idee in überzeugender Weise darzustellen, oder die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausgründung zu erarbeiten.

KOMET soll eine Brücke zwischen grundlagenorientiertem wissenschaftlichem Arbeiten und kommerzieller Vermarktung schaffen.

 

1. Voraussetzungen für die Förderung

  • Antragsteller müssen Mitarbeiter der OvGU sein
  • Bevorzugt werden Antragsteller, welche Mitglieder der KOMET-Plattform sind
  • Die maximale Fördersumme beträgt 50 k€ pro Projekt. In besonders begründeten Fällen kann eine höhere Förderung beantragt werden.
  • Die maximale Förderdauer ist in der Regel 1,5 Jahre. Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Die maximale Fördersumme (vgl. 1.c) bleibt davon unberührt.
  • Für eine Anschubfinanzierung müssen die wissenschaftlichen Arbeiten oder Konzepte zum beantragten Projekt auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen stehen oder auf diesen aufbauen, um das Ziel einer Verwertung erreichen zu können.


2.  Themen und Randbedingungen

  • Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte aus dem Bereich Medizintechnik, bevorzugt aus den sog. Focus-Areas der KOMET-Plattform, d.h.
    • Bildgeführte minimalinvasive Verfahren (Interventionen)
    • Medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung
    • Intelligente Systeme in der Medizin
    • Projektvorschläge, welche auf bereits publizierten Forschungsergebnissen, Patenten bzw. einer viel versprechenden Patentidee auf dem beantragten Gebiet basieren, werden bevorzugt gefördert.
    • Die wirtschaftliche Relevanz des anvisierten Ergebnisses sollte belegt werden. Hierzu kann eine Stellungnahme (LoI) eines potentiellen Verwerters der Ergebnisse dienen, in der ein Interesse an der Verwertung signalisiert wird. Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung des industriellen Partners, bei der Bearbeitung des Projekts (mit oder ohne finanzielle Beteiligung) aktiv mitzuwirken, vorgelegt werden. Soll aus dem Projekt eine eigenständige Unternehmensausgründung erfolgen, sind erste Gedanken für einen  Businessplan (vor allem die Darstellung des medizinischen Nutzens) darzulegen.
    • Bei Anträgen von Mitgliedern des KOMET-Direktoriums bzw. ihrer Mitarbeiter wird diese Mitglied des Direktoriums an der Bewertung seines Antrages nicht beteiligt.


3.  Antragstellung

Der kurze Antrag (max. 3 Seiten) ist in schriftlicher Form beim KOMET-Direktorium elektronisch einzureichen. Dabei sollen die folgenden Inhalte aufgenommen werden:

  • Name und Position des Antragstellers
  • Projektbeschreibung
    • Hintergrund der Fragestellung
    • Medizinische und wirtschaftliche Relevanz
    • Gegebenenfalls erste Marktzahlen oder Annahmen
  • Projektplan
    • Meilensteine mit Zeitangabe
    • Status der Entwicklung
    • Risken, die Ziele nicht zu erreichen
  • Ziele der durch die Anschubfinanzierung möglichen Maßnahmen
  • Erforderliche Förderung (Falls eine höhere Förderung erforderlich ist als die in KOMET beantragte, so sollte erklärt werden, durch welche anderen Fördermöglichkeiten das vervollständigt wird.)
  • Anhang
  • Gegebenenfalls Stellungnahme eines potentiellen Verwerters, bzw. Businessplan
  • Mindestens ein Dokument, das den medizinischen Nutzen oder wirtschaftliche Relevanz der Forschung belegt

Für die Antragstellung gibt es keine Fristen: Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Förderentscheidungen sollen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung bekannt gegeben werden.

 

4.  Begutachtung

Die Begutachtung findet durch externe industrielle Gutachter und das Komet-Direktorium statt. Als wichtige Entscheidungskriterien werden die Qualität der Vorarbeiten, die Plausibilität des Projektplans, sowie die Aussicht auf eine tatsächliche Verwertung  der Ergebnisse bzw. die Originalität des Projekts herangezogen.

 

5.  Berichterstattung

Für jedes geförderte Projekt muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Förderung ein Bericht (max. 5 Seiten) erstellt werden, der beschreibt, was im Rahmen der Förderung erreicht wurde, welche Abweichungen zur ursprünglichen Zielsetzung sich evtl. ergeben haben und wie das Vorhaben, vor allem in Bezug auf die Verwertung, nach der Projektförderung weitergeführt wird. Sollte es doch nicht zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen, so ist zu erklären, was die Gründe dafür sind und welche Schlüsse für die Zukunft daraus gezogen werden können.

Bitte beachten: Die Ausschreibung für KOMET ist abgelaufen. Anträge können zur Zeit nicht gestellt werden.

Das Direktorium des KOMET, im März 2011:

Prof. H. Hinrichs,  Prof. B. Preim, Prof. G. Rose, Prof. O. Speck